Antwort AHK 2

Frage :
Woran erkennt man ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Anhängekupplung nicht eingetragen werden muss?

Antwort :
Die Anhängekupplung und das Kraftfahrzeug haben eine EG-Genehmigungskennzeichnung in Form einer “e“-Nummer auf dem Typenschild.

Sollten Fahrzeug oder Anhängekupplung keine EG-Genehmigung haben, ist auch weiterhin eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr notwendig.
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