Antwort AHK 2
Frage : | ||
Woran erkennt man ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Anhängekupplung nicht eingetragen werden muss? | ||
Antwort : | ||
Die Anhängekupplung und das Kraftfahrzeug haben eine EG-Genehmigungskennzeichnung in Form einer “e“-Nummer auf dem Typenschild. Sollten Fahrzeug oder Anhängekupplung keine EG-Genehmigung haben, ist auch weiterhin eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr notwendig. |