Antwort AHK 4

Frage :
Darf eine beschädigte Anhängekupplung repariert werden?

 Antwort :
Reparaturen und Veränderungen jeglicher Art an der Anhängekupplung sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Genehmigung. Unfallbeschädigte oder beeinträchtigte Anhängekupplungen sind aus Produkthaftungsgründen komplett zu ersetzen.
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