Antwort AHK 5
Frage : | ||
Woher erfahre ich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges? | ||
Antwort : | ||
Im Fahrzeugbrief /-schein kann unter Ziffer 33 (Bemerkungen) der Hinweis "ZUL.GES.-GEW.D. ZUGES MAX.....KG" vermerkt sein. Hierdurch wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Kombination Zugfahrzeug und Anhänger) definiert. Diese Beschränkung ist vom Fahrzeughalter / -führer zu beachten. |