Antwort AHK 5

 Frage :
Woher erfahre ich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?

 Antwort :
Im Fahrzeugbrief /-schein kann unter Ziffer 33 (Bemerkungen) der Hinweis "ZUL.GES.-GEW.D. ZUGES MAX.....KG" vermerkt sein. Hierdurch wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Kombination Zugfahrzeug und Anhänger) definiert. Diese Beschränkung ist vom Fahrzeughalter / -führer zu beachten.
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